Bezeichnung:
Erstattung für Schutzimpfungen beantragen
Beschreibung:

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

Allgemeine Informationen

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Gebühren (Kosten)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

24.07.2020
Aktuell gewählt: Gommern (39..)