Bezeichnung:
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Beschreibung:

Teaser

Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde

Rechtsgrundlage

§49 Abs 2 WHG

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

16.12.2022
Aktuell gewählt: Gommern (39..)