Bezeichnung:
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Weitere Informationen
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.