Bezeichnung:
Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Zuständige Stelle
An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.