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Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.