Bezeichnung:
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Beschreibung:
Teaser
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Rechtsgrundlage
§49 Abs 2 WHG
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
16.12.2022
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.