Teaser
Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.
Allgemeine Informationen
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Voraussetzungen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
keine
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.
Weitere Informationen
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung
Fachlich freigegeben am
Urheber
Standortregister über gentechnisch veränderte Organismen Einsicht gewähren öffentlicher Teil
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.