Allgemeine Informationen
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Gebühren (Kosten)
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr: EUR 92,00
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 59,50
Fristen
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.