Bezeichnung:
Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.
Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.
Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.
Erforderliche Unterlagen
- Löschungsantrag
- Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
- Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist
Gebühren (Kosten)
Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.
Fristen
Keine.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
15.11.2020
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.