Teaser
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.
Allgemeine Informationen
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
- der Zuverlässigkeit,
- der fachlichen Eignung
- und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
Gebühren (Kosten)
Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, fallabhängig
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
- Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
Urheber
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.