Organisation von Abstrich-Untersuchungen und Quarantäne im Landkreis

Mit der Wiederinbetriebnahme der Fieberambulanz in Burg werden die ambulant tätigen Ärzte im Landkreis und das Gesundheitsamt bei der Durchführung von Corona-Testungen unterstützt. In enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und der Kassenärztlichen Vereinigung führen Ärztinnen und Ärzte Abstriche durch – aber nur bei Personen, die über das Gesundheitsamt angemeldet wurden. Eine Testung ohne diese Anmeldung ist in der Fieberambulanz nicht möglich.

Erste Anlaufstelle für Patienten mit Infektzeichen sind die Hausarztpraxen. Den Patienten wird dringend empfohlen, sich zunächst telefonisch an ihre Hausarztpraxis zu wenden. In den Fällen, in denen der Hausarzt den Abstrich nicht durchführt, kann die Praxis über das Gesundheitsamt einen Termin in der Fieberambulanz vermitteln. Darüber hinaus haben sich im Landkreis Arztpraxen als sogenannte Testpraxen bereit erklärt und übernehmen die Abstriche auch bei Patienten anderer Praxen.

Personen mit Krankheitszeichen wie Fieber, Erkältungsbeschwerden, Geruchs- oder Geschmacksstörungen sollen sich zunächst telefonisch bei ihrem Hausarzt melden und NICHT direkt in die Arztpraxis gehen. Die Hausärztin oder der Hausarzt entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Bei Bedarf vermittelt die Hausarztpraxis für die betroffene Person über das Gesundheitsamt einen Termin für eine Abstrich-Untersuchung.

Personen ohne Krankheitszeichen, die zum Beispiel Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, in der Corona-WarnApp die Anzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben oder aus Risikogebieten im Ausland nach Deutschland eingereist sind, können sich auch an die zentrale Anmeldung beim Gesundheitsamt des Landkreises Jerichower Land unter der Telefonnummer 039 21-949-5353 wenden. Sollten dort die Telefonleitungen überlastet sein, kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Das Gesundheitsamt meldet sich und entscheidet über das weitere Vorgehen. Bei Bedarf vermittelt das Gesundheitsamt für betroffene Personen einen Termin für eine Abstrich-Untersuchung.

Personen, bei denen eine Testung erforderlich ist, müssen zunächst in häuslicher Absonderung (Quarantäne) bleiben. Die Untersuchungsergebnisse liegen in der Regel nach 1-2 Tagen vor. Anschließend legt das Gesundheitsamt fest, ob die Quarantäne fortgeführt werden muss oder ob diese aufgehoben werden kann. Das Gesundheitsamt informiert die betreffende Person über das Untersuchungsergebnis und über das erforderliche weitere Vorgehen.