Pressemitteilung COVID-19 (16.03.2020)

Achtung Wichtige Informationen für das Stadtgebiet Gommern:

„Maßnahmen der Stadt Gommern im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 (Corona-Virus); Verhinderung bzw. Eindämmung einer weiteren Ausbreitung (Stand: 16.03.2020)

In Umsetzung und in Anlehnung an den Beschluss der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt zu COVID-19 vom 13. März 2020 ergehen folgende Maßnahmen:

  1. Schließung der Kindertagesstätten (Kitas) und Hort sowie die allgemeinbildenden Schulen ab dem 16. März 2020.
    Die Kitas, der Hort und Schulen bleiben grundlegend ab dem 16. März 2020, zunächst bis zum 13. April 2020, geschlossen.

    Nur für Kinder, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehendes Elternteil in einem Bereich arbeiten/arbeitet, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur notwendig ist, wird ab dem 17. März 2020 eine Notbetreuung angeboten.

    Hierunter fallen insbesondere:

    • der Gesundheits- und Arzneimittelversorgung
    • der Pflege
    • der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
    • des Justiz- und Maßregelvollzuges
    • der Landesverteidigung
    • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    • der Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes
    • der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
    • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Transportwesen)
    • der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln
    • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

    Notbetreuung in den Kindertagesstätten ist für die Anspruchsberechtigen sichergestellt. Nähere Informationen sind in der jeweiligen Kindertagesstätte zu erfragen.

    Für Grundschule und Hort gilt dies gleichermaßen.

    Bei der Anmeldung Ihres Kindes zur Notbetreuung mittels eines Formulares müssen Sie nachweisen, dass Sie zum o. g. Personenkreis gehören und Ihr/e Kind/er nicht betreuen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Zugang zur Notbetreuung zur Gewährleistung des Zwecks der Maßnahme sehr restriktiv gehandhabt wird und eine Einzelfallentscheidung ist. Die erforderlichen Formulare sind in den jeweiligen Einrichtungen erhältlich.

  2. Schließung der Stadtverwaltung Gommern ab dem 18.03.2020

    Ab dem 18.03.2020 schließt die Stadtverwaltung Gommern für den Besucherverkehr. Bürgerinnen und Bürger, die sich in dringenden Fällen an die Stadtverwaltung wenden müssen oder bereits einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, telefonisch mit dem bekannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich unter 039200 / 77890 anzumelden. Standesamt und Meldestelle sind erreichbar, es erfolgt eine Einzelabfertigung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen entsprechenden Termin.

  3. Schließung weiterer öffentlicher Einrichtungen der Stadt

    Ab dem 18. März, zunächst bis zum 13. April 2020, bleiben städtische Einrichtungen geschlossen und eine Nutzung wird untersagt. Davon betroffen sind folgende Einrichtungen:

    • Dorfgemeinschaftshäuser
    • Gemeindezentren und die Versammlungsstätte der Stadt Gommern
    • Sportlerheime

    Daneben sind von Schließungen weiterhin betroffen:

    • Jugendclubs
    • Bibliotheken
    • Trauerhallen (Friedhof)
    • Städtische Sportstätten bzw. Sportanlagen
  4. Untersagung der Nutzung von Gerätehäusern der Ortsfeuerwehren zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken

    Ab dem 18. März, zunächst bis zum 13. April, wird eine Nutzung der Gerätehäuser zu Ausbildungs- und kameradschaftsfördernden Zwecken untersagt. Eine Nutzung darf nur im Einzelfallentscheidung erfolgen oder zu Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um die technische Einsatzfähigkeit der Gerätschaften aufrecht zu erhalten.

    Ich bitte um unbedingte Beachtung der getroffenen Maßnahmen und ordne den sofortigen Vollzug an. Die getroffenen Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden, von der WHO festgestellten Pandemie geeignet, erforderlich und angemessen.

    Die Maßnahmen ergehen mit Stand 16.03.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Hompage der Stadt Gommern und in den sozialen Netzwerken zu informieren.

    Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.

  5. Folgende Veranstaltungen sind abgesagt bzw. untersagt:

    • Jegliche Art der Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
    • MDR-Frühlingserwachen am 18.04.2020
    • Einweihung Dorfgemeinschaftshaus Dornburg am 21.03.2020
    • Bürgerinformationsveranstaltung Ortsumgehung B 184 am 02.04.2020
    • BIWAK in Vehlitz am 3.04.202 bis 05.04.2020

Jens Hünerbein
Bürgermeister Stadt Gommern