Auslegung der Wertermittlungsergebnisse Ladung zum Anhörungstermin

Im Bodenordnungsverfahren Zeppernick-Brietzke werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 58 Absatz 1 und § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zur Einsichtnahme und Unterrichtung für die Beteiligten ausgelegt.

Die Auslegung der Wertermittlungsergebnisse soll den Teilnehmern ermöglichen, sich eingehend aus den Unterlagen (Bodenwertkarte, Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungsnachweise) zu unterrichten.

Während des Anhörungstermins stehen Bedienstete des Ingenieurbüros Hartmann als geeignete Stelle und der Flurneuordnungsbehörde für die Erläuterung der Wertermittlung zur Verfügung. Einwendungen können schriftlich oder mündlich bis zum Ende der Auslegungsfrist sowie im Anhörungstermin vorgebracht werden. Begründete Einwendungen führen zu einer Veränderung der Wertermittlung.

Versäumt ein Teilnehmer den nachstehenden Anhörungstermin oder teilt er dem ALFF Altmark seine Hinweise oder Einwendungen nicht bis zum 29.04.2026 mit, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis einverstanden ist.

Die Unterlagen der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten

vom 15.04. – 28.04.2026

im Büro Hartmann + Partner, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Ankerstraße 15 in 39124 Magdeburg und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in 39576 Stendal, Akazienweg 25 aus. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Der Anhörungstermin findet

am Mittwoch, den 29.04.2026, von 10:00 – 12:00 und von 13:00 – 18:00 Uhr
im Bürgerhaus am Sportplatz, Loburger Str., 39279 Zeppernick

statt.
Die Teilnehmer können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vorlage einer Vollmacht ist notwendig.