9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern für das Gebiet im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ in der Gemarkung Karith, Ortschaft Pöthen
Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Gommern für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ in der Gemarkung Karith in der Ortschaft Pöthen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern inklusive der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Gommern stellt den Änderungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße” aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle eines bereits ortsansässigen Unternehmens zu schaffen. Zudem soll einem ortsansässigen Landwirt im Nebenerwerb die Möglichkeit eröffnet werden, im räumlichen Zusammenhang zu seiner bisherigen Bewirtschaftung ergänzenden Wohnraum für den Eigenbedarf zu schaffen und damit die langfris-tige Bindung an den Standort Pöthen zu sichern.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17/7, 17/32, 17/29 und einer Teilfläche des Flurstückes 17/17 der Flur 5 der Gemarkung Karith. Die Fläche des Geltungsbereiches wird derzeit als Grünflächenlandwirtschaftlich genutzt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
22.06.2026 bis 22.07.2026
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.
Montag: von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Ter-mine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlich-keitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Pöthen Bekannmachung öffentliche Auslegung (189.31 kB)
9. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Begründung (868.06 kB)
9. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Planzeichnung (3.99 MB)
9. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Umweltbericht (1.28 MB)