6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Gommern für das Bebauungsplangebiet „Alte Schäferei“ in Dornburg

Bekanntmachung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Gommern für das in der Anlage dargestellte Gebiet Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Alte Schäferei“ in Dornburg die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern inklusive der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die 6. Änderung des FNP wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Schäferei“ vorbereitet, um die bauliche Nutzung zum Wohnen bauleitplanerisch zu ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 287, 442, 443, 444, 445 und Teilflächen der Flurstücke 286, 289, 292, 293, 294, 360/1 in der Flur 3, sowie Teilflächen der Flurstücke 125, 145, 150, 164/124 und 124/1 in der Flur 4, der Gemarkung Dornburg. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten und Süden durch Waldflächen begrenzt.
Mit der 6. Änderung des FNP´s wird gleichzeitig eine Korrektur im Bereich der Ortslage Feuerwehr / Spielplatz vorgenommen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

22.06.2026 bis 22.07.2026


im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.

Montag: von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

pdfDornburg Bekanntmachung öffentliche Auslegung (263.71 kB)
pdf6. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Begründung (1.14 MB)
pdf6. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Planzeichnung (2.08 MB)
pdf6. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Umweltbericht (911.45 kB)