Aus betriebsbedingten Gründen ist die Bibliothek am 15. und 22. Mai 2026 geschlossen
Des Weiteren gelten ab dem 01.06. bis voraussichtlich zum 30.08.2026 vorübergehend geänderte Öffnungszeiten. Die Bibliothek öffnet während dieser Zeit Dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Wir bitte die Leserschaft dies zu berücksichtigen. Die Rückgabe ausgeliehener Medien ist jederzeit in der Rückgabebox möglich.Flurbereinigungsverfahren Walternienburg, Ortslage Aktenzeichen: 611-16AB2069 Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Spielgewinn für die Grundschüler
Bürgermeister gibt Gewinn bei Verlosung an die Grundschüler weiter.
Mit viel Jubel und großer Freude an der Bewegung testeten die Grundschüler der Grundschule „Am Weinberg“ in Gommern das neue Disc-Golf-Set. Dieses Wurfspielset gewann Bürgermeister Jens Hünerbein bei einem Gewinnspiel des Energieunternehmens Avacon und er entschied es allen Grundschülern zur Verfügung zu stellen. Ein riesiges Dankeschön an den Kommunalreferenten der Avacon Herrn Carsten Birkholz und unseren Bürgermeister Herrn Hünerbein, die dem bunten Treiben bei der Übergabe an der Grundschule mit Freude zusahen.
Das Team der Grundschule „Am Weinberg“
Kriterienkatalog und Arbeitshilfe zur Bewertung der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Grünland- und Ackerflächen
Auslegung der Wertermittlungsergebnisse Ladung zum Anhörungstermin
Im Bodenordnungsverfahren Zeppernick-Brietzke werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 58 Absatz 1 und § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zur Einsichtnahme und Unterrichtung für die Beteiligten ausgelegt.
Die Auslegung der Wertermittlungsergebnisse soll den Teilnehmern ermöglichen, sich eingehend aus den Unterlagen (Bodenwertkarte, Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungsnachweise) zu unterrichten.
Während des Anhörungstermins stehen Bedienstete des Ingenieurbüros Hartmann als geeignete Stelle und der Flurneuordnungsbehörde für die Erläuterung der Wertermittlung zur Verfügung. Einwendungen können schriftlich oder mündlich bis zum Ende der Auslegungsfrist sowie im Anhörungstermin vorgebracht werden. Begründete Einwendungen führen zu einer Veränderung der Wertermittlung.
Versäumt ein Teilnehmer den nachstehenden Anhörungstermin oder teilt er dem ALFF Altmark seine Hinweise oder Einwendungen nicht bis zum 29.04.2026 mit, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis einverstanden ist.
Die Unterlagen der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten
vom 15.04. – 28.04.2026
im Büro Hartmann + Partner, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Ankerstraße 15 in 39124 Magdeburg und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in 39576 Stendal, Akazienweg 25 aus. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Der Anhörungstermin findet
am Mittwoch, den 29.04.2026, von 10:00 – 12:00 und von 13:00 – 18:00 Uhr
im Bürgerhaus am Sportplatz, Loburger Str., 39279 Zeppernick
statt.
Die Teilnehmer können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vorlage einer Vollmacht ist notwendig.