Bodenordnungsverfahren Ladeburg
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenordnungsverfahren Ladeburg
Verf.-Nr.: JL2039
Landkreis: Jerichower Land
Ladung zum Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz
Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebiets liegen
- die Niederschrift über Einleitung und Durchführung der Wertermittlung
- der Wertermittlungsrahmen sowie
- die Wertermittlungskartenzur
Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom
13.07.2026 bis 24.07.2026
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr
sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern, Zimmer 3 aus.
Erläuterungen werden in der Auslegung bei der Stadt Gommern nicht erteilt. Jeder Beteiligte kann sich mit seinen Fragen an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (Frau Meißgeier, Tel.: 0340-6506-458) wenden oder nimmt den nachstehenden Anhörungs- und Erläuterungstermin wahr.
Darüber hinaus sind der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/flurneuordnung/verfahren-im-landkreis-jerichower-land/b-ladeburg einsehbar.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf
Dienstag, 18. August 2026
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr
in der Begegnungsstätte am Sportplatz Dannigkow, Zerbster Straße 36a, 39245 Gommern OT Dannigkow.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.
Zur Erläuterung der jeden Beteiligten betreffenden Nachweise zur Wertermittlung stehen in dieser Zeit Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt und der Geeigneten Stelle NBS Landentwicklung GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung. Es wird gebeten, sich bei Herrn Schneider, NBS Landentwicklung GmbH, unter Tel. 03471-357716 vorher anzumelden.
Die Wertermittlung wurde bereits während der Planwunschtermine durch Herrn Schneider, Norddeutsche Bauernsiedlung Bernburg, erläutert. Änderungen wurden seither nicht mehr vorgenommen.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung geprüft.
Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Gegen die Feststellung sind Rechtsmittel möglich.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht zwingend erforderlich. Von Beteiligten die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, wird angenommen, dass Sie die Nachweise der Wertermittlung akzeptieren (§114 und §134 Flurbereinigungsgesetz).
Soweit sich Beteiligte des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen die Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ihre Gültigkeit.
