Ablage von Blumen- und Trauergrüßen auf Urnenrasengrabstätten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten darauf hinweisen, dass gern. § 13 Nr. 7 und § 14 Nr. 5 der Satzung der Stadt Gommern über die Benutzung der von der Stadt Gommern verwalteten Friedhöfe bei den Grabarten
• Urnenrasenreihengrab mit Kissenstein sowie
• Urnenrasenpartnerwahlgrab mit Kissenstein
das Ablegen von Blumen, Gestecken, Kerzen, Pflanzschalen, Trauergrüßen und sonstigem Grabschmuck ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Stellen zulässig ist.
Die dafür vorgesehenen Ablageflächen sind die auf den jeweiligen Grabfeldern vorhandenen Gedenksteine.
Eine Ablage von Blumen- und Trauergrüßen direkt auf den Grabflächen, den Kissensteinen oder den Rasenflächen ist nicht gestattet. Vorrangiger Zweck dieser Regelung ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Pflege der Rasenflächen und Grabbereiche. Darüber hinaus trägt sie zur Wahrung eines einheitlichen und gepflegten Erscheinungsbildes der Anlage bei.
Das Friedhofspersonal ist angewiesen, die Einhaltung der Satzung sicherzustellen. Nicht zulässig abgelegte Gegenstände werden daher durch das Friedhofspersonal entfernt und auf den dafür vorgesehenen Gedenksteinen abgelegt.
Wir bitten um Verständnis, dass für Schäden oder Verluste, die im Zuge des Umsetzens oder Entfernens nicht ordnungsgemäß abgelegter Gegenstände entstehen, keine Haftung übernommen wird.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der Friedhofssatzung.
