Aufstellung des Bebauungsplans "Althaus Nordost der Stadt Gommern (Ortschaft Leitzkau) für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans "Althaus Nordost" gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bebauungsplan "Althaus Nordost" hat zum Ziel, neben der planungsrechtlichen Sicherung bestehender Wohn- und Gewerbegebäude eine zurzeit noch landwirtschaftlich genutzte Fläche der baulichen Nutzung durch den ansässigen Handwerksbetrieb zuzuführen, in dem der Bebauungsplan sie als Mischgebiet festsetzt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
08.11.2021 bis zum 10.12.2021
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden
montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 09.00 – 11.00 Uhr.
Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.
Bebauungsplan (453.39 kB)
Begründung zum Bebauungsplan (1.2 MB)