Vierte Verordnung zur Änderung der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 19.07.2022 beschlossen, die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt um weitere vier Wochen - bis zum 20. August 2022 - zu verlängern. Damit bleiben die bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung weiterbestehen.

Insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt es bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten festzulegen.

Folgende Unterlagen zu der am 19.07.2022 beschlossenen Vierten Verordnung zur Änderung der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung übersenden wir Ihnen:

  • Unterzeichnete Urschrift (Änderungsbefehle) der o. g. VO (Anlage 1)
  • Lesefassung der o. g. VO (Änderungsmodus) im Word- und PDF- Format (Anlagen 2 und Anlagen 3)
  • Lesefassung des Bußgeldkatalogs im Word- und PDF- Format (Anlagen 4 und Anlagen 5).

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Siebzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 23.07.2022 in Kraft.