Achtung Wichtige Informationen für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gommern, Stand 14.05.2020 10:00Uhr

Ab dem 18.05.2020 erfolgt die Öffnung der kommunalen Trauerhallen unter folgenden Auflagen für die Nutzer:

  1. Zwischen den Teilnehmenden wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.
  2. Die anwesenden Personen sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer; die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter oder der Veranstalterin für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen, spätestens zwei Monate nach Ende der Veranstaltung sind diese Daten zu löschen,
  3. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen;
  4. Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten;
  5. aktive und geeignete Information der Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten-und Nies-Etikette.

Der Teilnehmer/Nutzerkreis wird auf den gem. § 1 Abs. 5 Ziff. 4 der 5. Verordnung vom 02.05.2020 über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt genannten Personenkreis beschränkt.

Ab dem 15.05.2020 nimmt der Campingplatz „Plattensee“ im beschränktem Maße den Saisonbetrieb wieder auf. Gemäß der Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.05.2020 ist die Beherbergung von Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt unter strengen hygienischen Auflagen wieder zulässig. Nähere Informationen zum Umfang sind in der Campingplatzverwaltung erhältlich.

Öffnung der Gastronomie:

Anträge zur Öffnung gastronomischer Einrichtungen zum 18.05.2020 können auf der Homepage des Landkreises Jerichower Land www.lkjl.de abgerufen werden. Für die Öffnung ab 22.05.2020 wird auf § 6a der Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.05.2020 verweisen. Die Maßnahmen ergehen mit Stand 14.05.2020 und unterliegen ggf. kurzfristigen Änderungen. Ich bitte Sie daher, sich regelmäßig auf der Homepage der Stadt Gommern zu informieren. Für Nachfragen stehen wir unter der Telefon-Nr. 039200 / 7789-0 zur Verfügung.