Spielplätze ab 8. Mai wieder geöffnet

Ab Freitag, 8. Mai 2020 sind im Landkreis Jerichower Land alle Spielplätze wieder zur Nutzung freigegeben. Das Betreten der Plätze ist allerdings ausschließlich Kindern bis zum vollendeten 13. Lebensjahr gestattet und die Nutzung des Spielplatzes in Gruppen von mehr als fünf Kindern untersagt. Außerdem müssen die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.

Zwischen mehreren Gruppen ist ein Mindestabstand von drei Metern sicherzustellen. Die Nutzung des Spielplatzes ist nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Die Begleitpersonen sind dazu angehalten, möglichst abseits des Spielplatzes ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die mitgebrachten Spielsachen nicht untereinander ausgetauscht werden. Begleitpersonen und Kinder, welche erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung bzw. Erkältungssymptome jeglicher Art aufweisen, dürfen die Spielplätze nicht nutzen.

Die jeweiligen Begleitpersonen haben für die Einhaltung der Regelungen eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Die Verhaltensregeln werden auf dem Gelände des Spielplatzes ausgehängt. Die örtlich zuständige Stadt oder Gemeinde kann weitere Beschränkungen für die Spielplatznutzung festlegen und bei Regelverstößen entsprechende Platzverweise aussprechen.

Die Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen nach § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 6. Mai 2020 wurde heute im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und kann auf der Website des Landkreises unter https://bit.ly/2Wvuxcq eingesehen werden.