Schließzeiten der Wertstoffhöfe zwischen den Jahren

Die Wertstoffhöfe in Burg, Genthin, Theeßen und Gommern sind am 24. Dezember 2022 und 31. Dezember 2022 für den Besucherverkehr geschlossen. Zwischen den Feiertagen sind die Wertstoffhöfe regulär am 27. und 29. Dezember 2022 von 10 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 16 Uhr sowie am 30. Dezember 2022 von 13 Uhr – 16 Uhr geöffnet. Dort können dann auch die Weihnachtsbäume abgegeben werden. Kleingeschnitten können die Bäume ebenfalls über die Biotonne entsorgt werden. In beiden Fällen muss die Weihnachtsdekoration vorher entfernt werden.


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Anerkennung der LEADER/CLLD-Region Elbe-Saale

logo laeRegion Elbe-Saale – Am 13. Dezember 2023 kam die lang ersehnte Nachricht: Die Region Elbe-Saale wurde als LEADER/CLLD-Region für die Förderperiode 2021 bis 2027 offiziell durch das Land Sachsen-Anhalt anerkannt.

Um diesen Status zu erhalten, musste die Region Elbe-Saale zusammen mit 23 Mitbewer-bern in Sachsen-Anhalt eine neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) aufstellen. In einem intensiven Beteiligungsprozess wurde die Lokale Entwicklungsstrategie erarbeitet. Neben der inhaltlichen Ausrichtung der Region für die nächsten fünf bis sieben Jahre enthält die Entwicklungsstrategie erstmalig auch die Förderbedingungen. D.h. Akteure der Region durften die Förderquoten und Fördersummen für die Förderbereiche wie z.B. Sportstätten, Tourismus oder demografischer Wandel selbst festlegen. Neu ist auch, dass sich die Regi-onen eine Rechtsform geben mussten, um anerkannt zu werden. Die Region Elbe-Saale hat sich hierbei für einen eingetragenen Verein entschieden, der seit dem 1. September 2022 auch offiziell durch das Amtsgericht Stendal bestätigt wurde.

Mit der Anerkennung der Region Elbe-Saale wurde der Region auch der finanzielle Orien-tierungsrahmen (FOR) über das Gesamtbudget an EU-Mitteln mitgeteilt. Dieser FOR liegt bei 11,69 Mio. Euro – deutlich höher als erwartet. Damit stehen der Region in den drei Strukturfonds pro Jahr

  • im Landwirtschaftsfonds (ELER) 1,36 Mio. Euro
  • im Sozialfonds (ESF+) 162.200 Euro und
  • im Wirtschaftsfonds (EFRE) 814.025 Euro

zur Verfügung. Die genauen Inhalte der Lokalen Entwicklungsstrategie als auch der För-dergegenstände sind über die Netzwerkseite des Landes Sachsen-Anhalts einsehbar: https://leader.sachsen-anhalt.de/leader-und-clld-2021-2027 Die Anerkennung als LEADER/CLLD-Region mit dieser Budgetzuweisung ist ein großer Er-folg aller am Prozess Beteiligten. Mit diesem Meilenstein kann mit viel Zuversicht in die neue Förderperiode gestartet werden.

LEADER/CLLD ist eine Methode der Europäischen Union, die es lokalen Akteurinnen und Akteuren vor Ort ermöglichen soll, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potenzial einer Region besser ge-nutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Die Lokale Aktionsgruppe ist das Herzstück dieser Methode. Sie bestimmt als Bürgergremium den Prozess in ihrer LEADER/CLLD-Region und besteht mehrheitlich aus Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner. Sie hat sich regional-spezifische Ziele in ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie gesetzt, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Dafür stehen Fördermittel aus drei Fonds der Europäischen Union zur Verfügung.


Änderung Wohngeldrecht

Mit der Verabschiedung des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes wird im Jerichower Land mit einer Verdreifachung der anspruchsberechtigen Haushalte gerechnet. Mit Ankündigung der Bundesgesetzesänderung hat die Kreisverwaltung die Anzahl der Mitarbeiter im Sozialamt bereits um zwei Personalstellen erhöht. Aufgrund der erwarteten Antragszunahme und der damit einhergehenden umfangreichen Prüfung jedes eingereichten Antrages muss dennoch mit zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung gerechnet werden.

Grundsätzlich gilt, dass alle bereits laufenden Wohngeldgewährungen, deren Bewilligungszeitraum über den 31. Dezember 2022 hinausgehen, automatisch für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums angepasst werden. Daher ist ein Folgeantrag erst für die Zeit danach erforderlich. Generell beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde und hat auch bei etwaigen Bearbeitungsverzögerungen Bestand. Bei einer Verschiebung der Leistungsauszahlung über sechs Monate hinaus, sind die Zahlbeträge zu verzinsen. In Einzelfällen wird die Kreisverwaltung prüfen, ob ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes besteht.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Burg die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung (www.stadtburg.info) zuständig ist. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist es der Fachbereich Soziales der Kreisverwaltung (www.lkjl.de).


Hinweise zu den Steuervordrucken

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Beratungstermine Versicherungsamt

Ab dem 1. Dezember 2022 werden durch den Landkreis wieder Beratungen zu Renten- und weiteren Sozialversicherungsangelegenheiten angeboten. Termine für Beratungsgespräche, welche zunächst ausschließlich im Kreishaus Genthin (Brandenburger Straße 100) durchgeführt werden, können per Telefon unter 03921 / 949-5004 sowie per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgestimmt werden.