Bezeichnung:
Personalausweis für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschland beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Als Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.

Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Gebühren (Kosten)

•    für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
•    für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
•    für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
•    für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
•    Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
•    Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00

•    Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 4 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 8 Absatz 8 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 35 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 2 KonsG

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT4

Fachlich freigegeben am

17.12.2014
Aktuell gewählt: Gommern (39..)