Bezeichnung:
verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

Allgemeine Informationen

Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.

Voraussetzungen

Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
    • Lebenslauf
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • Prüfungszeugnisse
    • Tätigkeitsnachweise
  • Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung

Gebühren (Kosten)

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist –auch bei wiederholter Antragstellung – eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.

Fristen

spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4

39104 Magdeburg

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf verkürzte Prüfung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet durch einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

16.03.2020
Aktuell gewählt: Gommern (39..)