Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt Gommern - Nördlich der Ehle
Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" Gommern, Stadt Gommern
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung wird erforderlich, um in dem Bereich südlich des Ehle-Marktes Flächen für eine gemischte Nutzung sowie Flächen für das Wohnen bauleitplanerisch vorzubereiten.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der benachbarten Gemeinden § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.
Gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 11. Dezember 2017 bis zum 19. Januar 2018
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden
montags und mittwochs von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.
Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039200) 7789-31 vereinbart.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bebauungsplan (699 kB)
Bebauungsplan A3 (329 kB)
Bebauungplan Planzeichenerklärung I (144 kB)
Bebauungplan Planzeichenerklärung II (147 kB)
Bebauungsplan Textliche Festsetzungen I (225 kB)
Bebauungsplan Textliche Festsetzungen II (138 kB)
Bebauungsentwurf (487 kB)
Bebauungsentwurf A3 (543 kB)
Artenschutzrechtliches Gutachten (492 kB)
Begründung zum Bebauungsplan (1.6 MB)
Schallimmissionsprognose für den Bebauungsplan (2.89 MB)