9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern für das Gebiet im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ in der Gemarkung Karith, Ortschaft Pöthen
Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Gommern für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ in der Gemarkung Karith in der Ortschaft Pöthen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern inklusive der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Gommern stellt den Änderungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Parallelverfahren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße” aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle eines bereits ortsansässigen Unternehmens zu schaffen. Zudem soll einem ortsansässigen Landwirt im Nebenerwerb die Möglichkeit eröffnet werden, im räumlichen Zusammenhang zu seiner bisherigen Bewirtschaftung ergänzenden Wohnraum für den Eigenbedarf zu schaffen und damit die langfris-tige Bindung an den Standort Pöthen zu sichern.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17/7, 17/32, 17/29 und einer Teilfläche des Flurstückes 17/17 der Flur 5 der Gemarkung Karith. Die Fläche des Geltungsbereiches wird derzeit als Grünflächenlandwirtschaftlich genutzt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
22.06.2026 bis 22.07.2026
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.
Montag: von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Ter-mine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlich-keitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail an
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Pöthen Bekannmachung öffentliche Auslegung (189.31 kB)
9. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Begründung (868.06 kB)
9. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Planzeichnung (3.99 MB)
9. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Umweltbericht (1.28 MB)
6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Gommern für das Bebauungsplangebiet „Alte Schäferei“ in Dornburg
Bekanntmachung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Gommern für das in der Anlage dargestellte Gebiet Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Alte Schäferei“ in Dornburg die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern inklusive der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die 6. Änderung des FNP wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Schäferei“ vorbereitet, um die bauliche Nutzung zum Wohnen bauleitplanerisch zu ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 287, 442, 443, 444, 445 und Teilflächen der Flurstücke 286, 289, 292, 293, 294, 360/1 in der Flur 3, sowie Teilflächen der Flurstücke 125, 145, 150, 164/124 und 124/1 in der Flur 4, der Gemarkung Dornburg. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten und Süden durch Waldflächen begrenzt.
Mit der 6. Änderung des FNP´s wird gleichzeitig eine Korrektur im Bereich der Ortslage Feuerwehr / Spielplatz vorgenommen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
22.06.2026 bis 22.07.2026
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.
Montag: von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail an
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dornburg Bekanntmachung öffentliche Auslegung (263.71 kB)
6. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Begründung (1.14 MB)
6. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Planzeichnung (2.08 MB)
6. Änderung FNP Gommern Vorentwurf Umweltbericht (911.45 kB)

Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 16.12.2025 das Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur- Sondervermögensgesetz Infra-SVG) beschlossen. Im sogenannten „Kommunalarm“ wird damit den Kommunen in Sachsen-Anhalt ein Pauschalbudget zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Gommern beträgt dieses Pauschalbudget 4.306.704,00 EUR.
Folgende Investitionsmaßnahmen werden über das Sondervermögen Infrastruktur im Haushaltsjahr 2026 gefördert:
- Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) für die Ortsfeuerwehr Dannigkow
- 3.Bauabschnitt Gehweg Dorfstraße Menz

Landtagswahl am 06.09.2026
aktuelle Broschüre in Leichter Sprache zum Thema Wahlen
Die Landtags-wahl in Leichter Sprache zum Nach-lesen (PDF)
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Besetzung der Wahlvorstände zur Landtagswahl am 06. September 2026
Für die am 06. September 2026, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, stattfindende Landtagswahl werden gemäß § 3 Abs. 1- 3 Landeswahlordnung (LWO) i. V. m. § 5 Abs. 1 LWO die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum
30.04.2026
Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer für die Wahlvorstände in der Stadt Gommern und den Ortschaften Dannigkow/Kressow, Karith/Pöthen, Vehlitz, Wahlitz, Menz, Nedlitz/Bahnhof Büden, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Prödel und Lübs vorzuschlagen.
Für jeden Wahlbezirk wird gemäß § 26 Abs. 1 und 2 Landeswahlgesetz (LWG) ein Wahlvorstand gebildet, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer sowie 2 bis 6 Beisitzern besteht. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Wahlvorstände gemäß § 8 Abs.2 LWO ehrenamtlich tätig sind. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können dieses Wahlehrenamt nicht innehaben (§ 48 Abs. 2 LWG, § 49 LWG und § 8 Abs. 3 LWO).
Vorschläge sind in der Stadtverwaltung Gommern, Platz des Friedens 10, Haupt- und Ordnungsamt (Wahlamt) oder unter
Landtagswahl am 06.09.2026 in den Wahlkreisen 22 Köthen, 23 Zerbst und 28 Bitterfeld-Wolfen
hier: Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
In vier Monaten, genau gesagt am 20.07.2026, endet um 18 Uhr die Frist zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 06.09.2026.
Ich erinnere an meine Bekanntmachung vom 22.10.2025, mit der ich die Parteien und Einzelbewerber aufgefordert habe, die Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 möglichst frühzeitig aber auf jeden Fall bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bei mir einzureichen.
Eine frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge hat den Vorteil, dass für eine etwaige Mängelbeseitigung noch genügend Zeit vorhanden ist. Denn nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ungültige Wahlvorschläge können nicht zur Wahl zugelassen werden.
Die o.g. öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters ist hier
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sonstige-bekanntmachungen.html#main oder hier https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/landtagswahl-2026.html#main unter der Rubrik „Veröffentlichung“ einsehbar.
Mehr Informationen zur Landtagswahl und die für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen erforderlichen Formulare sind auf der folgenden Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld abrufbar: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/landtagswahl-2026.html#main








