Neuwahl der Schiedspersonen der Schiedsstelle der Stadt Gommern

Schiedsstellen werden auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) eingerichtet. Sie dienen sogenannten Schlichtungsverfahren über Rechtsstreitigkeiten.
Da die Amtszeit der derzeitigen Schiedspersonen der Schiedsstelle der Stadt Gommern im April 2024 endet, sind Neuwahlen notwendig.
Die ehrenamtlich tätige Person wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht besitzen und im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, können sich schriftlich oder mündlich im Haupt- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Gommern, Zimmer 24, Walther-Rathenau-Straße 4, bis zum 16.01.2024 melden. Weitere Informationen gibt es auch telefonisch unter 039200/ 7789-61.