Teilweise Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Aufstallungsanordnung von Geflügel

Die Aufstallungsanordnung für Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel vom 14. November 2016 wird für das Gebiet des Landkreises Jerichower Land teilweise aufgehoben. Die von der Aufhebung ausgenommenen Gebiete können der beigefügten Kartenübersicht (Anlage 1) beziehungsweise der Tabelle (Anlage 2) entnommen werden. In den ausgewiesenen Risiko- und Restriktionsgebieten gilt weiterhin die Aufstallungspflicht. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht.


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